Dresden lockert die Corona- Regeln ab dem 19.5.2021

Die Lockerungen wurden möglich, da der Wocheninzidenzwert seit mehreren Tagen unter den Schwellenwert von 100 pro 100.000 Einwohner gesunken ist.

Was bedeutet die Inzidenz von unter 100 konkret das für uns?
Die Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr ist in der sächsischen Landeshauptstadt ab dem 19.5.21 aufgehoben.
Öffnen dürfen Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen die ein eigenes schriftliches Hygienekonzept entsprechend den Regelungen in § 6 der Corona-Schutz-Verordnung vorlegen und umzusetzen. Das Hygienekonzept muss insbesondere ein Einlassmanagement und die Abstandsregelung zu anderen Personen sowie weitere Hygienemaßnahmen beinhalten. Die Schutzvorschriften gemäß der Allgemeinverfügung »Anordnung von Hygieneauflagen« sind einzuhalten. Das Hygienekonzept benennt einen Ansprechpartner vor Ort, der für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzepts verantwortlich ist. Besucher brauchen eine feste Terminbuchung, müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen und ein negatives aktuelles Testergebnis vorlegen. Ausgenommen sind Genesene und vollständig Geimpfte.
- Museen, Bibliotheken und Galerien, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser für Publikum. Kulturveranstaltungen dürfen im Außenbereich stattfinden
- Botanische Gärten und Zoos
- Gastronomie im Außenbereich
- Betrieb von Campingplätzen und die Vermietung von Ferienwohnungen ist gestattet. Die Hotels dürfen weiterhin nur Geschäftsreisende beherbergen
- die beiden Standorte der „Dresden Tourist Information“ sollen ab dem 21.5.2021 wieder öffnen dürfen

Was bedeutet, wenn die Inzidenz an sieben Tagen unter 50 liegt für uns?
Nach Recherchen der Freien Presse Chemnitz stehen dann umfangreiche Öffnungsschritte bevor (Quelle: Sächsische Zeitung 18.5.21 15:37 Uhr).
- Demnach sollen dann neben dem Außenbereich auch der Innenbereich von Cafés und Restaurants öffnen dürfen.
- Die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit soll im Freistaat wegfallen. Allerdings können die Kommunen anderslautende Regelungen für besonders stark frequentierte Bereiche erlassen.
- Freizeiteinrichtungen, Bäder und Saunen dürfen öffnen. Voraussetzung dafür ist ein negativer Test, Kontaktnachverfolgung und eine begrenzte Besucheranzahl.
Die sächsische Landesregierung rüttelt aber nicht an den Vorgaben für die Lockerungsstufen. Die Inzidenz-Grenzwerte müssen an fünf Werktagen unterschritten werden, damit Öffnungen ab übernächstem Tag möglich werden. Das alles soll in einer neuen Verordnung geregelt werden, die ab dem 31.5.21 in Kraft tritt und am 25.5.21 im Kabinett final beraten wird.

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